Der neue Bußgeldkatalog
Autofahrer müssen ab dem ersten Februar 2009 noch tiefer in die Tasche greifen, wenn sie sich etwas zu Schulden kommen lassen. Denn ab diesem Tag gilt der neue Bußgeldkatalog und der hat es wirklich in sich. Natürlich sollte man es erst gar nicht so weit kommen lassen, dass man eine Strafe bekommt. Paragraph eins der deutschen Straßenverkehrsordnung besagt schließlich nicht umsonst, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. In Paragraph zwei wird bestimmt, dass sich jeder Autofahrer so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder behindert und belästigt wird.
Leider gibt es immer wieder Menschen, die sich daran nicht halten, obwohl diese beiden Grundsätze jeder bereits in der Fahrschule mit auf den Weg bekommt. Viele Leute fahren viel zu schnell, drängeln auf der Autobahn, weil es ihnen nicht schnell genug gehen kann und fahren auch sonst so rücksichtslos, dass dadurch andere Menschen gefährdet werden und teilweise sogar verletzt oder getötet. Lichthupe und dauerhaftes Linksblinken sind noch die harmlosesten Drängelmethoden, die auf der Autobahn zum Einsatz kommen. Wer heutzutage mit dem Auto auf Reisen geht, muss schon besonders aufpassen, dass ihm nichts passiert. Dabei muss noch nicht einmal der Fahrer selbst einen Fehler machen. Es reicht schon, wenn andere Autofahrer sich dumm verhalten.
Der neue Bußgeldkatalog sieht nun Strafen vor, die teilweise doppelt so hoch sind als vorher. Wer innerorts zu schnell fährt, muss nun mit einer Strafe von bis zu 680 Euro rechnen, je nach dem wie viel die Tachonadel zu viel anzeigt. 50 Stundenkilometer sind erlaubt, ab 21 Stundenkilometer zu viel bezahlt man nun schon 80 Euro, früher waren es noch 50. Auch außerhalb geschlossener Ortschaften wurden die Strafen für Temposünder erhöht. Wer über 70 Stundenkilometer zu viel fährt, muss mit einem Bescheid über 600 Euro rechnen. Auch Drängler sollten es sich in Zukunft gut überlegen, ob sie nicht lieber den Fuß ein wenig vom Gas gehen und den nötigen Abstand zum Vordermann einhalten. Wer sich nicht beherrschen kann, zahlt mal schnell bis zu 400 Euro Strafe. Bis jetzt waren dies nur 250 Euro.
Ampelsünder werden genauso bestraft, wie andere Verkehrssünder. Eine überfahrene rote Ampel kann nun richtig ins Geld gehen. 200 Euro kostet es, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rotes Licht gezeigt hat. Beschädigt man beim Missachten einer roten Ampel sogar noch irgendein anderes Auto oder etwas anderes, kostet dies gleich schon 360 Euro statt, wie früher, 200 Euro. Natürlich gibt es zu all diesen Geldstrafen jeweils dann noch ein paar Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Auch hier sind die Maßnahmen strenger geworden.
